Aktuelle Information: Schwellenwert für Direktvergaben steigt auf 143.000 Euro

Mit 22. Juli 2025 tritt die neue Schwellenwerteverordnung 2025 in Kraft: Der Schwellenwert für Direktvergaben sowie Direktvergaben mit vorheriger Bekanntmachung bei Liefer- und Dienstleistungen wird von 100.000 auf 143.000 Euro netto angehoben.

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Mehr Chancen für regionale Unternehmen

Diese Erhöhung bringt spürbare Vorteile für Gemeinden, Städte und regionale Unternehmen: Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird einfacher, schneller und praxisnäher. Gleichzeitig wird die regionale Wirtschaft gestärkt, da lokale Anbieter direkter eingebunden werden können.

Gültigkeit und Ausblick

Die neue Regelung gilt bis 31. März 2026.

Ein praktisches Hilfsmittel bietet das Handbuch zur Regionalvergabe der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ):

Handbuch zur Regionalvergabe mit Praxisbeispielen für Niederösterreich – WKO

Es liefert rechtssichere und praxisorientierte Tipps zur regionalen öffentlichen Beschaffung.

In enger Kooperation setzen sich das Nachhaltige Beschaffungsservice NÖ und die Wirtschaftskammer Niederösterreich für eine regional verankerte Beschaffungspraxis ein.

Fazit

Die Anhebung der Schwellenwerte ist ein klares Signal für mehr Regionalität, Praxisnähe und Wirtschaftsnähe in der öffentlichen Vergabe.