Registrierung
Abruf- und registrierungsberechtigt sind:
- Niederösterreichische Gemeinden
- Gesellschaften, an denen niederösterreichische Gemeinden mehrheitlich beteiligt sind
- Niederösterreichische Gemeindeverbände
- Landesnahe Einrichtungen des Landes Niederösterreich, unabhängig von ihrer Rechtsform, sofern sie vom Land Niederösterreich unmittelbar oder mittelbar kontrolliert oder finanziert werden
Die Registrierung ist ausschließlich für die oben genannten abrufberechtigten Stellen zulässig.
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie zu den abrufberechtigten Stellen gehören, oder falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an info@beschaffungsservice.at
Jede Registrierung wird geprüft, um die Abrufberechtigung festzustellen. Erst nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Zusendung der Zugangsdaten per E-Mail.
Bitte beachten Sie, dass diese Prüfung einzeln durchgeführt wird und daher etwas Zeit in Anspruch nehmen kann.
