Schwellenwerteverordnung 2023 mit neuem Ablaufdatum in Kraft!

Neue Grenzwerte.  Schwellenwert für Direktvergaben wieder auf 100.000 Euro angehoben

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100.000 Euro Grenze für Direktvergaben

Seit 7. 2. 2023 gilt wieder der bekannte Grenzwert von 100.000 Euro für Direktvergaben für alle öffentlichen AuftrageberInnen.

Die Schwellenwerteverordnung 2023 ist nur bis einschließlich 30.06.2023 gültigt. Bis zum Ablauf der Verordnung wird das Bundesministerium für Justiz prüfen, ob eine grundsätzliche Verlängerung der Maßnahmen der Schwellenwerteverordnung 2018 erforderlich ist.