Niederösterreichische Regelungen
In Niederösterreich gibt es eine Reihe von Landesgesetzen, die einschlägige Regelungen für ein umweltfreundliches, soziales und wirtschaftliches Beschaffungswesen ausweisen.
NÖ Vergabe-Nachprüfungsgesetz7200-3, i.d.F. 2013-11-20
Dieses Gesetz regelt die Nachprüfung von Entscheidungen eines Auftraggebers im Sinne der Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (Art. 14b Abs. 1 und 5 B-VG) in einem Vergabeverfahren, das gemäß Art. 14b Abs. 2 B-VG in den Vollziehungsbereich des Landes fällt.
NÖ Veranstaltungsgesetz 2013, LGBl 7070-2
Das Gesetz enthält Regelungen hinsichtlich von Gesundheits- und Sicherheitsschutz, Umweltschutz und Beschaffungen für große Veranstaltungen.
NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992, LGBl 8240-6, i.d.F. 2013-12-05
Enthält indirekt Regelungen zur nachhaltigen Beschaffung, da das Ziel der Abfallvermeidung im Vordergrund steht.
NÖ Bauordnung 1996, LGBl 8200-23, i.d.F. 11-04-2014
Die NÖ Bauordnung regelt das Bauwesen im Land Niederösterreich
NÖ Bauprodukte-und Marktüberwachungsgesetz 2013, LGBl 8204-0, i.d.F. 2014-04-11
Darin wird u.a. die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt, die bautechnische Zulassung, die Verwendung sonstiger Bauprodukte, die Marktüberwachung von Bauprodukten, sowie die “CE-Kennzeichnung“ geregelt.
Aus dem Motivenbericht zum Gesetzesentwurf (Ltg-272/B-23/1-2014, Kz: RU1-
BO-6/068-2011):
„Die CE-Kennzeichnung stellt die Produktsicherheit von Bauprodukten insofern sicher, als bei ordnungsgemäßer Planung und Bauausführung die von der Europäischen Union definierten sieben Grundanforderungen (mechanische Festigkeit und Standsicherheit; Brandschutz; Hygiene; Gesundheit und Umweltschutz; Nutzungssicherheit einschließlich Barrierefreiheit; Schallschutz; Energieeinsparung und Wärmeschutz und nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen) an Bauwerken erfüllt werden.“
(Anmerkung: Ergänzend dazu sei auf den Landesregierungsbeschluss vom 2.03.2002 zur gewerkeweisen Ausschreibung von Bauvorhaben hingewiesen. Dieser Beschluss kann regionale Lösungen im Bauvorhaben unterstützen helfen.)
NÖ Energieeffizienzgesetz 2012; NÖ EEG 2012
Ziel dieses Gesetzes ist es, die Effizienz der Energienutzung im Land NÖ kostenwirksam zu steigern.